Das allgemeine Krankenversicherungssystem in Russland – neuer Rechtsrahmen und klarere Ordnung

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15.11.2011



Das allgemeine Krankenversicherungssystem in Russland – neuer Rechtsrahmen und klarere Ordnung

Ein Bericht von Julia Izotova, wissenschaftliche Mitarbeiterin des KMF im Rahmen des Verwaltunsaustausches Berlin-St. Petersburg

Seit dem 1. Januar 2011 wird das russische Gesundheitswesen vom neuen Krankenversicherungsgesetz geregelt (Föderalgesetz Nr. 326 vom 29.11.2010). Das alte Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1993, aus dem Jahr also, in dem die russische Regierung erstmals die Krankenversicherung eingeführt hatte. In den Folgejahren kam es zu maßgeblichen Veränderungen, den Rechtsrahmen der Krankenversicherung galt es anzupassen.

Nach dem neuen Gesetz steht der Mensch, der Patient, im Mittelpunkt des gesamten Versorgungssystems. Die ursprünglich bestehenden Regelungen zur Krankenversicherung hatten nur wenig dazu beigetragen, bessere Behandlungen anzustreben. Investitionen (Neubau, Renovierungen, Medizintechnik- und Möbeleinkäufe) und Unterhalt (Wasser- und Stromversorgung) wurden von den Trägern übernommen – Kommunen,  Staatlichen Unternehmen oder Ministerien –, und zwar unabhängig von Patientenzahl und Behandlungsqualität. Im Laufe des Jahres 2011 müssen nun alle staatlichen Versorgungseinrichtungen auf das neue „einspurige" Finanzierungssystem umsteigen. Das heißt, die umfangreichsten Finanzströme werden aus dem Gesundheitsfonds über die Krankenversicherungsunternehmen entsprechend der Zahl der versorgten Patienten verteilt.

Die Gesetzliche Krankenversicherung in der Fassung von 2011 umfasst keine Finanzierung ganzer Einrichtungen mehr, sondern zahlt für jeden einzelnen Fall. Diese Regelung ändert alles. Es ähnelt nun der gesetzlichen Krankenversicherung wie man sie in Deutschland kennt.

Neben anderen Innovationen erweitert das Gesetz die Wahlfreiheit des Patienten. Er darf sich nach wie vor einen behandelnden Arzt, Poliklinik oder Krankenhaus aussuchen, jetzt aber zudem das Versicherungsunternehmen. Vor der Reform hatte das der Arbeitsgeber für Angestellte und die kommunale Gesundheitsverwaltung für die nichterwerbstätige Bevölkerung gemacht. Weiter dürfen nun Einrichtungen, die sich für die Übernahme der Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten entschieden haben, keinen Hilfesuchenden mehr abweisen. Ein Problem besteht allerdings darin, dass viele gute Kliniken (z.B. die Gazprom-Kliniken) nicht an der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen möchten.

Der Gesetzgeber hofft, dass die neuen Regeln die Versorgungsqualität durch mehr Konkurrenz zwischen Versicherungsunternehmen fördern. Die ersten Erfahrungen des Jahres 2011 geben dieser Hoffnung wenig Nahrung; es gibt auch keine logischen Gründe dafür. Die gesetzliche Krankenversicherung verspricht, dass der Patient jede Behandlung kostenlos erhält, die ins „Programm der staatlichen Garantien für kostenfreie medizinische Leistungen" aufgenommen wurde. Es ist für Krankenversicherungsunternehmen somit sinnlos, mit unterschiedlichen Leistungspaketen in  Konkurrenz zueinander zu treten. Patienten nehmen ihr Recht, eine Krankenversicherung auszuwählen, bislang nicht in Anspruch.

Ein ausgesprochen wichtiges Thema in Russland sind Patientenrechte. Der Staat schafft immer wieder neue Kontrollmechanismen, die den Patienten ein Sicherheitsgefühl vermitteln sollen. Dazu tragen auch die Einführung von Behandlungsstandards und eines bei den Krankenversicherungsunternehmen angesiedelten Kontrollverfahrens für Versorgungsqualität und Abrechnungen bei. Nach dem neuen Gesetz wird der Versicherungsgeber eine Art Anwalt oder Verteidiger für den Patient. Dazu dient auch der Ausbau eines landesweiten Registers aller Versicherten, die eine im ganzen Land universell gültige Krankenversicherung haben. Diese Einheitlichkeit macht das System transparenter und erleichtert allen Akteuren die Haushaltsplanung.

Der neue Rechtsrahmen führt noch eine Innovation ein. Ab diesem Jahr dürfen nicht nur staatliche, sondern auch private medizinische Einrichtungen gesetzlich versicherte Patienten betreuen.

Welche Folgen haben diese Reformen für das russische Versorgungssystem hinsichtlich seiner Offenheit für neue Träger und Anbieter und seiner Qualität im Vergleich zum internationalen Behandlungsniveau?

Erstens öffnet sich der Gesundheitsmarkt für neue Teilnehmer. Das soll den Bedarf in einigen Bereichen vermindern, in denen die staatlichen Kapazitäten nicht reichen. Zweitens werden die Krankenversicherungsunternehmen trotz der o.a. Überlegungen miteinander konkurrieren und sich dadurch differenzieren, und zwar über die Prämien. Sie verschaffen ihren Patienten also nicht bessere Bedingungen oder Leistungen, sondern sie müssen um die Zahl und ‚günstige Risiken’ der Patienten kämpfen. Und drittens ist das russische Gesundheitswesen beispielhaft in Sachen Patientenschutz und Kontrolle. Die hierbei gesammelten Erfahrungen könnten auch für andere Länder nützlich sein.

Reformen sind immer eine Herausforderung: Jedes System braucht Zeit, um sich anzupassen. Dadurch ergeben sich weitere spannende Punkte in dieser Übergangsperiode, die wir in den nächsten Ausgaben des KMF-Telegramms analysieren wollen.

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